Manche Fragen werden immer wieder an die Initiative herangetragen. Die Antworten dazu finden Sie hier und als pdf-version:

1. Welche Informationen fordert die Transparenzinitiative ein?

Bezüglich der Verteilung der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe sollten für alle Betriebe, die in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr Fördermittel bezogen haben, folgende Informationen auf Anfrage öffentlich zugänglich gemacht werden:

Darüber hinaus sollte bei Betrieben, bei denen mit der Gesamtsumme der Fördermittel ein bestimmter Schwellenwert in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr überschritten wird, folgende Informationen zusätzlich zugänglich gemacht werden:

Diese weitergehenden qualitativen Informationen zu den Empfängern von Fördermitteln sollen der Öffentlichkeit auch eine Bewertung im Hinblick auf soziale und ökologische Förderziele erlauben. Repräsentative Umfragen haben ergeben, dass eine Mehrheit der Bürger u.a. eine umweltgerechte Landwirtschaft, eine artgerechte Tierhaltung sowie die Pflege von Landschaft und wertvollen Naturschutzgebieten für förderwürdig halten. Auch ist die Frage des Zusammenhangs zwischen Fördermittelvergabe und den von den Empfängern bereitgestellten Arbeitsplätzen wichtig, um die gesellschaftlich gewünschte Beschäftigungsleistung der Betriebe beurteilen zu können. Transparenz ist vor allem in den Dienst einer gesellschaftlichen Diskussion über die sinnvolle Vergabe von Steuermitteln zu stellen, d.h. den Fördermitteln müssen Leistungen der Empfänger gegenübergestellt werden.

 

2. Werden dadurch datenschutzrechtliche Belange berührt oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart?

Anfrage von Informationen im Falle einer gesetzlichen Neuregelung (EU-Haushaltsordnung)
Bereits heute ist es in anderen Bereichen üblich, dass Antragssteller sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens und anderer Daten einverstanden erklären, wenn sie öffentliche Fördermittel beantragen. Als ein gutes Beispiel sei die Webseite der Europäischen Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft genannt. Hier sind nicht nur die Empfänger von „Staatlichen Beihilfen“ aufgeführt sondern auch die Summe der erhaltenen öffentlichen Gelder (http://ec.europa.eu/agriculture/stateaid/index_de.htm). Bei einer zukünftigen Änderung der Gesetzeslage können sich die Antragssteller von öffentlichen Geldern auf diese neue Situation einstellen.

Anfrage von Informationen auf der Grundlage der bestehenden Gesetzeslage (Umweltinformationsgesetzes und Informationsfreiheitsgesetzes)
Klarzustellen ist, dass der Umfang der Förderung selbst kein im wirtschaftlichen Wettbewerb bedeutender und damit schützenswerter Vorteil darstellt, weil alle Betriebe bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen in gleichem Umfang gefördert werden. Ein Interesse an der Geheimhaltung der Förderhöhe als solcher ist damit nicht ersichtlich.
Die begehrten Informationen lassen auch keinen Rückschluss auf die betriebliche oder technische Organisation zu. Insbesondere die einheitliche Betriebsprämie basiert auf vielen verschiedenen Kriterien, so dass von der absoluten Höhe der Prämie kein Rückschluss auf einzelne Umstände der betrieblichen oder technischen Organisation gezogen werden kann. Möglich ist allein ein Rückschluss auf die ungefähre Größe der Betriebe. Die aber ist ohnehin unter Marktteilnehmern bekannt und damit kein Geheimnis. Gleiches gilt auch für die begehrten Informationen über Größe und Art der landwirtschaftlichen Betriebe sowie die Anzahl der von ihnen beschäftigten Arbeitskräfte. Diese Umstände sind in den örtlichen Gemeinschaften im Umfeld der Betriebe allgemein bekannt. Gleiches gilt für die Exportsubventionen für Unternehmen. Unter den Wirtschaftsunternehmen der Milch, Fleisch- und Zuckerbranche ist im allgemeinen bekannt, wer Agrarexporte wohin tätigt, handelt es sich doch um einen sehr stark konzentrierten Wirtschaftsbereich mit nur wenigen Marktteilnehmern in einem sehr konzentrierten Segment mit langfristigen Geschäftsver¬bindungen ins Ausland.

 

3. Gibt es nicht schon ausreichende Informationen?

Die öffentlich zur Verfügung stehenden und allein in aggregierter Form vorhandenen Datenlage können sind nicht ausreichend, um eine qualifizierte und detaillierte Bewertung der Verteilung der Agrarsubventionen und ihrer Auswirkungen zu machen. Gerade die Einzelanalyse auf Betriebs- und Unternehmensebene macht es erst möglich, die Folgen einer ungenügend sozial und ökologisch qualifizierten Verteilung beispielhaft aufzuzeigen und die zukünftige Ausrichtung der Subventionen an die Erreichung gesellschaftlicher Ziele voranzutreiben.

 

4. Ist es für die Behörden nicht ein viel zu hoher Aufwand, die Informationen aufzubereiten?

Die Informationen liegen den Behörden vor und müssen im Rahmen der Berichtspflichten der EU Kommission übermittelt werden. Als Grundlage für die Bereitstellung der Daten könnten die Zahlen des jährlichen Rechnungsabschlusses dienen.

 

5. Sind die Zahlungen nicht durch Stützpreissenkungen berechtigt?

Es ist richtig, dass die Direktzahlungen als Kompensation für die abgesenkten Garantiepreise eingerichtet wurden. Damit wird ein Grundproblem vieler Betriebe in Deutschland verdeckt: die Preise sind zu niedrig, um als Landwirt davon leben zu können. Anstatt also Subventionen als Einkommensausgleich
einzusetzen, sollten der Bund und die Länder sich im Rahmen der EU dafür einsetzen, dass es faire Preise für landwirtschaftliche Produkte gibt. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: so hat der Bundesrat z.B. der Ausweitung der Milchmenge zugestimmt, die den Preisdruck insbesondere für die Milchbetriebe mit extensiver Gründlandwirtschaft erhöhen kann. Ihre Existenz ist in mehreren Bundesländern, u.a. auch in Baden-Württemberg bedroht. Die Direktzahlungen sollten also nicht als Ausgleich für eine fehlgeleitete Agrarpolitik, sondern für gesellschaftlich erwünschte Leistungen vergeben werden.

 

6. Wie kommt es, dass so unterschiedliche Interessensgruppen zu diesem Thema zusammen arbeiten?

Das breite – quer durch die gesellschaftlichen Interessensgruppen gehende Bündnis – vereint die Kritik an der derzeit gestalteten Agrarpolitik:

 

7. Worauf zielt die Initiative ab?

Ziel der Transparenz-Initiative ist es, eine grundlegende inhaltliche Debatte über die Ausgestaltung und Zielsetzung von Agrarsubventionen zu initiieren, eine soziale und ökologische Qualifizierung der Mittel voranzutreiben und durch eine progressive Umschichtung von finanziellen Mitteln in die 2. Säule die ländlichen Räume zu stärken. Die Transparenzinitiative ist der Ansicht, dass die Herstellung von Transparenz es erst ermöglicht, die notwendige Wende in der Förderpolitik hin zu einer sozial gerechten, bäuerlichen, regionalen, ökologisch verträglichen und tiergerechten Landwirtschaft konsequent voranzutreiben.

 

8. Braucht der Landwirt überhaupt Subventionen? Können mittel- und langfristig die Bauern ein gerechtes Einkommen erwirtschaften u.z. ohne Subventionen?

Der Agrarbericht der Bundesregierung 2005 macht deutlich, dass eine Vielzahl der Betriebe ohne eine Einkommensstützung in ihrer Existenz gefährdet ist, da die Preise für landwirtschaftliche Produkte in vielen Bereichen zu niedrig sind. Aber EU-Prämien sind nur dann sinnvoll, wenn sie die bäuerlichen Betriebe stärken und die Schaffung von Arbeitsplätzen und arbeitsintensiven Formen der
Landbewirtschaftung fördern sowie Umwelt-, Tierschutz und Entwicklungsanliegen berücksichtigen. Ziel beim Einsatz von EU-Prämien ist die Honorierung einer arbeitsintensiven und qualitätsorientierten Landwirtschaft, die umweltgerechtes Wirtschaften fördert und Produzenten in Entwicklungsländern nicht schadet.